Leistungen für Eigentümer und Bauherren

Unsere Dienstleistungen

... für Sie als Bauherrn

Wir begleiten Ihr Bauvorhaben zuverlässig während des gesamten Planungs- und Bauprozesses. Natürlich garantieren wir Ihnen eine zeitnahe und qualitätsgesicherte Bearbeitung Ihres Auftrages. Bei Bedarf erbringen wir Leistungen auch direkt auf Abruf.

Baubegleitende Vermessung

Sie benötigen einen Lageplan für Ihr Bauvorhaben?

Bereits für die Planung einer Baumaßnahme braucht Ihr Architekt genaue Informationen über die Situation vor Ort. Im Rahmen des Bauantrages muss ein Amtlicher Lageplan angefertigt werden, der u.a. das Baugrundstück, das geplante Gebäude und die Lage der Nachbargrundstücke und –gebäude darstellt. Dazu vermessen wir auf Basis des Katasternachweises die Gegebenheiten des Grundstücks (z.B. Bebauung, Bäume, Höhen) und stellen alles in einem Plan dar. Hinzu kommt für den Bauantrag die Darstellung des geplanten Gebäudes.

Ihr geplantes Gebäude muss abgesteckt werden?

Die Absteckung eines Gebäudes erfolgt in zwei Abschnitten. Zunächst wird auf Basis des Lageplans die Baugrube abgesteckt (Grobabsteckung). Ist die Baugrube ausgehoben, kann mit der Feinabsteckung die genaue Lage des Gebäudes abgesteckt werden (Feinabsteckung).

Sie möchten Ihr Gebäude einmessen lassen?

In Nordrhein-Westfalen hat der Gesetzgeber bestimmt, dass alle neu errichteten oder im Grundriss veränderten Gebäude der Gebäudeeinmessungspflicht unterliegen. Dies gilt auch, wenn Sie ein noch nicht eingemessenes Gebäude gekauft, ersteigert oder geerbt haben. Als Eigentümer müssen Sie daher dafür Sorge tragen, dass Ihr Gebäude eingemessen und in das Liegenschaftskataster übernommen wird.

Haben Sie uns den Auftrag zur Gebäudeeinmessung erteilt, beantragen wir die nötigen Unterlagen beim Katasteramt und führen die entsprechenden Vermessungen durch. Danach reichen wir die Messergebnisse, Berechnungen und Zeichnungen beim Katasteramt ein, damit das Gebäude in das Kataster übernommen werden kann. Sie erhalten abschließend einen Auszug aus der Liegenschaftskarte, auf dem das eingemessene Gebäude enthalten ist.

Zur Vermietung eines Gebäudeteils benötigen Sie die exakte Mietfläche?

Auf Ihren Wunsch ermitteln wir Ihre Mietflächen für Wohn- oder Gewerberäume. Dabei berücksichtigen wir die geltenden Verordnungen und Normen sowie anerkannte Richtlinien.

... für Sie als Eigentümer

Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wir Ihre Ansprechpartner bei allen Fragen zu Ihren Grundstücksgrenzen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!

Sie möchten wissen, wo Ihre Grenze liegt?

Geht es um das Setzen eines Zaunes oder das Pflanzen einer Hecke, genügt in der Regel eine einfache Grenzangabe, bei der auf Basis aller Unterlagen die Grenze ermittelt und Ihnen mithilfe nicht dauerhafter Markierungen angezeigt wird.

Sie möchten, dass die Grenze dauerhaft sichtbar bleibt?

Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure führen wir Grenzvermessungen durch. Dabei untersuchen wir die Grenze und setzen Grenzsteine oder andere zugelassene Grenzmarken. Darauf folgt ein Grenztermin, zu dem die Eigentümer aller an der Grenze liegenden Grundstücke von uns eingeladen werden. Dabei werden die Abmarkungen der Grenze und somit ihr Verlauf gezeigt. Das Ergebnis der Vermessung wird in der Grenzniederschrift (mit Skizze) dokumentiert. Für die Übernahme der Grenze in das Liegenschaftskataster übergeben wir die Unterlagen an das Katasteramt.

Sie haben Streitigkeiten mit Ihrem Nachbarn, weil Ihnen der genaue Verlauf der Grenze nicht bekannt ist?

Manchmal kommt es zu Streitigkeiten zwischen Nachbarn, weil der genaue Verlauf der Grundstücksgrenze ihnen nicht bekannt ist oder nicht beachtet wurde. So kann die Vermutung entstehen, dass ein Gebäude, eine Pflanzung oder eine Nutzung über die Grenze auf das Nachbargrundstück ragt. In solchen Fällen erstellen wir ein Grenzgutachten, das die genaue Lage des Gebäudes, der Pflanzung oder der genutzten Fläche zur Grenze ermittelt. Als bestellte Sachverständige für Gerichte erstellen wir regelmäßig Grenzgutachten.

Sie möchten Ihr Grundstück teilen, um einen Teil zu verkaufen?

Durch die Grundstücksteilung, früher auch Parzellierung genannt, entstehen aus dem bisherigen Grundstück zwei oder mehrere neue Grundstücke. Diese können einzeln verkauft oder belastet werden.

Bei einem bebauten Grundstück wird zunächst eine Teilungsgenehmigung benötigt, die bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt werden muss. Dazu fertigen wir einen Teilungsplan an, in dem die geplanten neuen Grenzen verzeichnet sind. Natürlich achten wir darauf, dass die gewünschte Teilung dem Bauordnungsrecht entspricht. Den Teilungsplan reichen wir in Ihrem Namen mit den nötigen Anträgen bei der Bauaufsichtsbehörde ein.

Danach kann die Teilungsvermessung durchgeführt werden. Auf Basis der Katasterunterlagen suchen wir die alten Grenzpunkte auf, überprüfen sie und markieren sie bei Bedarf durch neue Grenzzeichen. Entsprechend dem Teilungsplan übertragen wir die neuen Grenzen in die Örtlichkeit und machen sie durch Grenzzeichen sichtbar. Im Anschluss laden wir alle von der Grenzvermessung betroffenen Grundstückseigentümer zu einem Grenztermin, bei dem wir die Grenzen zeigen und das Einverständnis der Beteiligten in einer Grenzniederschrift dokumentieren.

Im Vermessungsbüro bereiten wir die Ergebnisse der Vermessung mit den nötigen Berechnungen so auf, dass sie an das Katasteramt abgegeben werden können. Das Katasteramt übernimmt die Änderungen in das Liegenschaftskataster und parallel bildet das Grundbuchamt die neuen Flurstücke im Grundbuch. Sie erhalten eine Fortführungsmitteilung (auch Auflassungsschriften) mit dem alten und dem neuen Katasterbestand, mit der Ihr Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragen kann.

Grundstücksvermessung