Unsere Dienstleistungen
... für Sie als Bauherrn
Wir begleiten Ihr Bauvorhaben zuverlässig während des gesamten Planungs- und Bauprozesses. Natürlich garantieren wir Ihnen eine zeitnahe und qualitätsgesicherte Bearbeitung Ihres Auftrages. Bei Bedarf erbringen wir Leistungen auch direkt auf Abruf.Sie benötigen einen Lageplan für Ihr Bauvorhaben?
Ihr geplantes Gebäude muss abgesteckt werden?
Sie möchten Ihr Gebäude einmessen lassen?
In Nordrhein-Westfalen hat der Gesetzgeber bestimmt, dass alle neu errichteten oder im Grundriss veränderten Gebäude der Gebäudeeinmessungspflicht unterliegen. Dies gilt auch, wenn Sie ein noch nicht eingemessenes Gebäude gekauft, ersteigert oder geerbt haben. Als Eigentümer müssen Sie daher dafür Sorge tragen, dass Ihr Gebäude eingemessen und in das Liegenschaftskataster übernommen wird.
Haben Sie uns den Auftrag zur Gebäudeeinmessung erteilt, beantragen wir die nötigen Unterlagen beim Katasteramt und führen die entsprechenden Vermessungen durch. Danach reichen wir die Messergebnisse, Berechnungen und Zeichnungen beim Katasteramt ein, damit das Gebäude in das Kataster übernommen werden kann. Sie erhalten abschließend einen Auszug aus der Liegenschaftskarte, auf dem das eingemessene Gebäude enthalten ist.
Zur Vermietung eines Gebäudeteils benötigen Sie die exakte Mietfläche?
... für Sie als Eigentümer
Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wir Ihre Ansprechpartner bei allen Fragen zu Ihren Grundstücksgrenzen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!Sie möchten wissen, wo Ihre Grenze liegt?
Sie möchten, dass die Grenze dauerhaft sichtbar bleibt?
Sie haben Streitigkeiten mit Ihrem Nachbarn, weil Ihnen der genaue Verlauf der Grenze nicht bekannt ist?
Sie möchten Ihr Grundstück teilen, um einen Teil zu verkaufen?
Durch die Grundstücksteilung, früher auch Parzellierung genannt, entstehen aus dem bisherigen Grundstück zwei oder mehrere neue Grundstücke. Diese können einzeln verkauft oder belastet werden.
Bei einem bebauten Grundstück wird zunächst eine Teilungsgenehmigung benötigt, die bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt werden muss. Dazu fertigen wir einen Teilungsplan an, in dem die geplanten neuen Grenzen verzeichnet sind. Natürlich achten wir darauf, dass die gewünschte Teilung dem Bauordnungsrecht entspricht. Den Teilungsplan reichen wir in Ihrem Namen mit den nötigen Anträgen bei der Bauaufsichtsbehörde ein.
Danach kann die Teilungsvermessung durchgeführt werden. Auf Basis der Katasterunterlagen suchen wir die alten Grenzpunkte auf, überprüfen sie und markieren sie bei Bedarf durch neue Grenzzeichen. Entsprechend dem Teilungsplan übertragen wir die neuen Grenzen in die Örtlichkeit und machen sie durch Grenzzeichen sichtbar. Im Anschluss laden wir alle von der Grenzvermessung betroffenen Grundstückseigentümer zu einem Grenztermin, bei dem wir die Grenzen zeigen und das Einverständnis der Beteiligten in einer Grenzniederschrift dokumentieren.
Im Vermessungsbüro bereiten wir die Ergebnisse der Vermessung mit den nötigen Berechnungen so auf, dass sie an das Katasteramt abgegeben werden können. Das Katasteramt übernimmt die Änderungen in das Liegenschaftskataster und parallel bildet das Grundbuchamt die neuen Flurstücke im Grundbuch. Sie erhalten eine Fortführungsmitteilung (auch Auflassungsschriften) mit dem alten und dem neuen Katasterbestand, mit der Ihr Notar die Eigentumsumschreibung im Grundbuch beantragen kann.